Vom Beginn des 5. Jahrhunderts an entstanden viele bedeutende Klöster. Für sie alle wurde die Regel des Gründers des Benediktinerordens – Benedikt von Nursia – richtungsweisend.
Regula Benedicti:
Die Regel bestimmt das Maß des Redens und des Schweigens, des Essens und des Fastens, des Arbeitens und der Ruhe, den mäßigen Schlaf und die Beherrschung der Leidenschaften.
Weiterhin trägt das 36. Kapitel dem Mönch die Sorge für Gesunde und Kranke auf, denn der Mensch ist verpflichtet, die Gesundheit zu erhalten und auf ihr seine geistliche Existenz aufzubauen. „Die Sorge für die Kranken steht vor und über allen anderen Pflichten. Man soll ihnen wirklich wie Christus dienen.“
Den Ausführungen sind spezielle Anweisungen hinzugefügt, die sich mit den Krankenzellen der Patienten, dem Infirmaris als Arzt, dem Servitor als Krankenwärter sowie Bade- und Diätvorschriften befassen. Damit lagen für Jahrhunderte Heilkunde und Krankenpflege in den Händen von Nonnen und Mönchen, die darüber hinaus innerhalb und außerhalb ihrer religiösen Niederlassungen Pflichten übernahmen, die heute Sozialstationen und Sozialarbeiter verrichten.
Die Äbtissin Hildegard von Bingen, geb. 1098, war wohl die bedeutendste Frau dieser Zeit.
Hildegard von Bingen:
Fast das gesamte heilkundliche Werk Hildegards gibt exemplarisch Zeugnis ihrer pflegerischen Grundhaltung: „Pflege das Leben, wo Du es triffst.“
Durch ihr gesamtes Denkens zieht sich die Leitlinie von der maßvollen Führung der leiblichen Existenz in gesunden und kranken Tagen:
„Bei allen Angelegenheiten der täglichen Lebensbedingungen soll man dem Nächsten das Menschliche zuerkennen.“
Sie besaß ein großes medizinisches Wissen. Die von ihr geschriebenen Bücher befassen sich mit den Ursachen, Symptomen und der Behandlung von Krankheiten. Man nimmt an, dass sie im Umgang mit Kranken ihre Beobachtungen machte und so zu ihren Erkenntnissen kam.
Aber auch die alte Tradition der diätetischen Grundstrukturen lässt sich aus allen Abschnitten ihrer Anweisungen herauslesen.
Anweisung zum Anlegen des Kostüms:
Klösterliche Krankenpflegeorden: Ordensfrau
1 Kleid, dunkelblau
1 Habit, dunkelblau
1 Kordel, weiß
1 Kragen, weiß
1 Überhaube, weiß
1 Überhaube, dunkelblau
1 Unterkleid, schwarz
Zuerst wird das schwarze Unterkleid und anschließend das Kleid angezogen und mit der weißen Kordel in der Taille gebunden, darüber kommt dann das Habit.
Jetzt wird die weiße Überhaube aufgesetzt, glatt an die Stirn gelegt, in der Schläfengegend nach vorn eingeschlagen und unter dem Kinn befestigt. Anschließend wird der weiße Kragen darüber gelegt und hinten zugesteckt.
Zum Schluss wird das blaue Tuch über den Kopf gelegt und auch in der Schläfengegend eingeschlagen. Die Enden hängen über Schultern und Brust.
Kleidergröße:
42
Körpergröße: 170 cm