Ausbildungsziele:
Der Lesbarkeit halber wird nachfolgend nur die weibliche Form verwendet.
Die Ausbildung soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Versorgung der Kranken sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln.
Die Ausbildung soll die Krankenpflegehelferin dazu befähigen, pflegebedürftigen Menschen im klinischen und außerklinischen Bereich selbstständig bei der Verrichtung des täglichen Lebens zu helfen, wenn keine besonderen Veränderungen oder Gefährdungen zu erwarten sind.
Die Krankenpflegehelferin kann teilweise oder vollständig die von der Gesundheits- und Krankenpflegerin erstellten Pflegepläne umsetzen, wenn die besondere Situation des Patienten nicht das Tätigwerden der Gesundheits- und Krankenpflegerin selbst erfordert.
Die Krankenpflegehelferin soll nach der Ausbildung in der Lage sein, Besonderheiten, Veränderungen und Risiken beim Patienten zu erkennen, und zu beurteilen, ob die Gesundheits- und Krankenpflegerin oder ein Arzt zur weiteren Veranlassung informiert werden muss.
Theoretische Ausbildung (700 Stunden):
Pflegefachlicher und praktischer Lernbereich:
Gesundheit und Krankheit als Prozess:
Krankenpflegehilfe als Beruf:
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit
Praktische Ausbildung (900 Stunden):
Abschluss:
Staatliche Prüfung (schriftlich, praktisch, mündlich)
Der Abschluss der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin bzw. Krankenpflegehelfer Hauptschulabsolventen erfüllen dann die Voraussetzung für den Beginn einer 3-jährigen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung.
Ausbildungsvergütung:
Dienstzeiten der praktischen Ausbildung:
Die Arbeitszeit richtet sich nach den geltenden tariflichen Bestimmungen für Vollzeitbeschäftigte. Im Zeitraum von zwei Wochen sind normalerweise ein Wochenende (Samstag und Sonntag) und zwei weitere Tage dienstfrei.
Die täglichen Dienstzeiten sind im Rahmen der 5-Tage-Woche im Früh- und Spätdienst zu erbringen.
Für Jugendliche unter 18 Jahren richtet sich die tägliche Arbeitszeit und die Pausenregelung nach den geltenden Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Mögliche Arbeitsgebiete nach der Ausbildung: