Die freiberufliche Krankenpflege in Deutschland begann gegen Ende des 19. Jahrhunderts.
Durch die Industrialisierung mit ihren sozialpolitischen Auswirkungen kam es in vielen Lebensbereichen zu einem grundsätzlichen Wandel.
Agnes Karll, 1868 bei Lüneburg geboren, trat mit 19 Jahren in das Clementinenhaus in Hannover, ein Rot-Kreuz-Mutterhaus ein, um die Krankenpflege zu erlernen. 1891 schied sie dort aus und arbeitete 10 Jahre in der Privatpflege in Berlin.
In dieser Zeit rieb sie sich so auf, dass an eine weitere praktische Tätigkeit nicht zu denken war. Ihr eigenes Schicksal führte ihr die Notwendigkeit einer Berufsorganisation vor Augen, sodass sie 1903 die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands gründete.
1904 trat die Berufsorganisation dem Weltbund der Krankenpflegerinnen (ICN) bei. Agnes Karll war von 1909 – 1912 Präsidentin des Weltbundes.
Ziel der Berufsorganisation war unter anderem, dem Pflegeberuf zu einer größeren Selbstständigkeit zu verhelfen. Die Schwestern sollten von ihrer Arbeit selbst-bestimmt leben können und bei Krankheit und Invalidität finanziell abgesichert sein. Die Finanzierung einer Altersversorgung sollte aufgebaut werden.
Die Schwestern sollten ihre Arbeitsverträge selbst aushandeln, bekamen aber über die Beruforganisation Beratung in Arbeits- und Rechtsfragen. Die Arbeitszeit sollte auf 11 Stunden täglich begrenzt sein. Ferner sollte die Ausbildung staatlich geregelt werden.
1904 trat die Berufsorganisation dem Weltbund der Krankenpflegerinnen (ICN) bei, dessen Präsidentin Agnes Karll von 1909 bis 1912 war.
Die staatlich geregelte Ausbildung wurde 1907 preußisches Gesetz. Die Ausbildung dauerte 1 Jahr, die Berufsorganisation hatte 3 Jahre Ausbildung gefordert.
Auf der Brosche, die zur Berufskleidung gehörte und die Zugehörigkeit zur Berufsorganisation signalisierte, stand: Unterm Lazaruskreuz – Ich dien –.
Agnes Karlls selbst sagte über diese Zeit:
„Wir, die wir als selbstständige, selbstverantwortliche Menschen dem Leben
- gegenüberstehen, sind selbst schuldig, wenn wir nicht die rechten Wege suchen und bahnen
- helfen, um fähig für unsere Lebensaufgabe zu werden. Man hat uns wenig Möglichkeiten
- hierfür gegeben, das ist keine Frage. Aber wer soll uns denn für unseren Beruf aufbauen,
- wenn wir es nicht selbst tun. Wir haben kein Recht zu verlangen, dass andere es tun.“
Anweisung zum Anlegen des Kostüms:
Berufliche Krankenpflege in Deutschland: BO-Schwester
(Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deuschlands)
1 Kleid
1 Reformschürze, weiß
1 Haube
1 Brosche – Berufsverband der Krankenpflegerinnen Deutschlands
1 Kragen
1 Unterkleid
Die Schürze wird über dem Kleid hinten zugeknöpft.
Der Kragen kann vorn offen oder auch als hochgeschlossener Stehkragen getragen werden, die Brosche wird am Kragen befestigt.
Die Haube wird gefaltet und 2 Finger breit vom Haaransatz aufgesetzt. (Haarknoten ist angebracht).
Dunkle Strümpfe und solide Schuhe werden zu dieser Tracht getragen.