Agnes-Karll-Verband


Die von Agnes Karll 1903 gegründete Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen konnte in Deutschland bis 1938 unter dieser Bezeichnung wirken. Dann wurde die Organisation von den Nationalsozialisten aufgelöst und in den Reichsbund der freien Schwestern und Pflegerinnen überführt. Ziel der Maßnahme war die ideologische Unterwanderung und Ausrichtung der freiberuflichen Pflege an den Parteizielen der NSDAP.
 
Nach dem zweiten Weltkrieg ergriff Oberin Helene Blunck die Initiative und suchte den Zusammenschluss der freiberuflich arbeitenden Pflegekräfte und gründete den „Agnes-Karll-Verband.“
Im Gegensatz zur ehemaligen BO besitzt der Agnes-Karll-Verband eigene Krankenpflegeschulen und Schwesternschulen, außerdem eine Fortbildungsschule in Berlin.
Für angehende Pflegedienstleitungen und Unterrichtsschwestern wurden einjährige Lehrgänge durchgeführt (die Schule wurde 1959 nach Frankfurt/Main verlegt).
 
Heute ist der Agnes-Karll-Verband, der sich 1997 in Deutscher Pflegeverband umbenannte, zusammen mit anderen freiberuflichen Verbänden im Deutschen Berufsverband für Krankenpflege zusammengefasst. Der DBfK ist die größte berufspolitische Vertretung der freiberuflich tätigen Pflegekräfte in Deutschland.
 
Mit dem neuen Krankenpflegegesetz von 2004 kam es auch bei der Berufsbezeichnung zu einem Wandel:
 
Aus der Krankenschwester und dem Krankenpfleger wurde die Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. der Gesundheits- und Krankenpfleger.
Aus der Kinderkrankenschwester und dem Kinderkrankenpfleger wurde die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Aus der geänderten Berufsbezeichnung ergibt sich auch die Öffnung des Berufes in präventive, rehabilitative und palliative Arbeitsbereiche.
 
Hinter dieser geänderten Berufsbezeichnung steht der gesellschaftliche Anspruch, dass die Pflege im Bereich der Gesundheitsfürsorge mit ihren verschiedenen Arbeitsbereichen auch neue Aufgabenfelder übernimmt. Im Rahmen der Ausbildung spielen daher die Gesundheitsberatung, die Kommunikation, die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und die Organisation von individuellen Pflegenetzwerken eine große Rolle.
 

Anweisung zum Anlegen des Kostüms:
 
Tracht des Agnes-Karll-Verbandes (ab 1950 Ausgehtracht)
 
1 Unterkleid
1 Kleid – dunkelblau
1 Haube – mit Haubenstreifen, Haarklemmen, 1 Haubentuch
1 Kragen
1 Brosche – Agnes-Karll-Verband
2 Manschetten
2 Steckknöpfe für den Kragen
 
Dazu werden graue Strümpfe und schwarze Schuhe getragen.